Informationen zur Grundsteuerneuordnung

Die Grundsteuer soll aufkommensneutral reformiert werden, d.h. insgesamt sollen die dadurch erzielten Steuereinnahmen für die Kommunen nicht erhöht werden. Bis Jahresende soll eine verfassungsfeste und sozial gerechte Reform verabschiedet werden, die den Städten und Gemeinden das nötige Aufkommen sichert und für die Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmerinnen und Unternehmer keine starken neuen Belastungen bedeutet.