Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Ausschuss für Bildung und Kultur am 15.2.2021 einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der ökonomischen Voraussetzungen der Familien in Lübbecke, eine einkommensabhängige Beitragserhebung zum offenen Ganztag zu erarbeiten. Hierbei sollen die hierfür anfallenden Kosten oder Mindererträge ermittelt werden, wobei der derzeitige Höchstbetrag unangetastet bleiben soll. Ferner soll dargestellt werden, wie viele Familien dadurch entlastet werden können.
Unser Stadtverbandsvorsitzender, Andreas Schröder, begründete den Antrag so:
Zunächst möchten wir uns für die Vorstellung des Masterplans Grundschule, aber auch für die Arbeitsgespräche bedanken, die ja unseres Wissens mit allen Parteien geführt worden sind. Das stärkt für uns das Gefühl eines gemeinsamen Ziels und gibt uns Gewissheit, dass das Hauptdezernat bei Philipp Knappmeyer in guten Händen ist.
Schon in unserem Wahlprogramm sagen wir, dass wir für ein besser verzahntes Bildungsangebot von Primarstufe, also der Grundschule, mit dem offenen Ganztag stehen. Wer im Bildungsbereich von Chancengleichheit spricht, muss aus unserer Sicht auch das Ziel verfolgen, dass Bildung und der Zugang zu Bildungseinrichtungen kostenfrei möglich sind.
Diesem Idealzustand können wir uns aus der sozialdemokratischen Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit heraus durchaus annähern. Wir haben dabei im Blick, dass auch strukturelle Veränderungen nötig sind, dass bauliche Maßnahmen nicht endlos aufgeschoben werden können. Exemplarisch und für uns auch durchaus vorrangig sind hier die Situationen in Gehlenbeck und Blasheim zu nennen. Den Ausführungen im Masterplan hierzu schließen wir uns an.
Das alles kostet Geld und belastet unseren Haushalt für viele Jahre. Wobei wir immer beurteilen müssen, in was wir investieren. Bildung sollte es uns wert sein.
Trotzdem möchten wir unsere Idealvorstellung nicht aus den Augen verlieren und haben die Frage gestellt, ob die Elternbeiträge zum offenen Ganztag unantastbar sind. Sie sind nicht unantastbar.
Mit unserem Antrag beauftragen wir die Verwaltung zu prüfen, was es uns kostet, ein wenig sozial gerechter zu sein und eine Entlastung von geringen und mittleren Einkommen, die Entlastung von Alleinerziehenden anzustreben. Das lässt sich eben mit der Abkehr von den jetzigen festen Beiträgen, hin zu einer einkommensgestaffelten Beitragsgestaltung erreichen.
Die zu erwartenden Mindererträge, bei Beibehaltung des derzeitigen Höchstbetrages von 75,- €, sollen einer anschließenden Beratung als Grundlage zur Verfügung gestellt werden.