Anfang Mai hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke beantragt, den Anteil der Anwohner am erstmaligen Ausbau von Straßen um 20 Prozent zu senken. Dies wäre natürlich zu Lasten des städtischen Haushalts gegangen, zu dem doch alle durch ihre Steuern beitragen.
Die Presse hat berichtet und einige Anlieger haben dafür argumentiert und sind auch zu der entscheidenden Stadtratssitzung am 1. Juli gekommen. Natürlich verstehen wir die Enttäuschung, die jetzt wieder von Anwohnern der Niederbrake geäußert wird. Weshalb sollte man sich nicht freuen, wenn die Hoffnung verbreitet wird, man könne einen Zuschuss von der Stadt erhalten?
Aber mal ganz ehrlich: Nicht einmal der Antragsteller dürfte gewusst haben, welcher Betrag von 2017 bis 2025 und darüber hinaus fällig geworden wäre, wenn der Antrag im Stadtrat eine Mehrheit gefunden hätte.
„Wir stehen für soziale Gerechtigkeit“, so Torsten Stank, SPD Fraktionsvorsitzender im Lübbecker Rat. „Sicher: Die Stadt Lübbecke verfügt im Moment über eine erfreuliche Finanzausstattung. Aber Geld kann man nur einmal ausgeben. Und das bitte zum Wohle der Allgemeinheit.“
Die geforderte Anpassung auf 70 zu 30 wäre aus Sicht der SPD-Fraktion ungerecht gewesen: Ungerecht gegenüber der Allgemeinheit der Lübbecker Steuer- und Abgabenzahler, ungerecht gegenüber allen, die im Rahmen des Ausbauprogramms bisher zum alten Satz abgerechnet wurden, zum Teil noch daran abbezahlen und ungerecht schließlich auch gegenüber allen, die heute oder in Zukunft neu bauen und gewöhnlich volle 100 Prozent der Erschließungskosten tragen müssen.
Das mittelfristige Straßenbauprogamm sieht vor, dass die Niederbrake 2025 erstmalig ausgebaut werden soll. Vorher werden die Anwohner rechtzeitig in die Planung einbezogen. Es besteht also eine lange Vorbereitungszeit und dann kann jeder entscheiden, wie er verfahren möchte.
Der Stadtrat hat im April 2021 noch einmal die Konditionen für Ablöseverträge verbessert. So kann der Betrag in Raten bis zu zehn Jahre lang zu erträglichen Zinsen gezahlt werden. Und darüber hinaus gilt für alle Hausbesitzer die Härtefallregelung, bei der die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Wir setzen auf gemeinsame Anstrengungen, um damit einen Erfolg auf Landesebene im Sinne des SPD-Antrags zu erzielen. Wir wollen eine Gesetzesänderung erreichen, die eine deutliche Entlastung der Anlieger zum Ziel hat und für die Kommunen eine Erstattung aus dem Landeshaushalt vorsieht.
Das Westfalen-Blatt berichtete am 16. Juli 2021:
